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Mandanteninformationen

Betriebsprüfung - Neue Abgrenzungsmerkmale für die Einordnung in Größenklassen
18.01.2010
 

Für die Durchführung von Betriebsprüfungen werden die in Frage kommenden Unternehmen in folgende Größenklassen eingeordnet:

• Großbetriebe,

• Mittelbetriebe,

• Kleinbetriebe und

• Kleinstbetriebe.

Von dieser Einordnung hängt auch die Häufigkeit der Betriebsprüfungen ab.

Die Verwaltung hat mit Wirkung ab 01.01.2010 neue Abgrenzungsmerkmale für die Ein Einordnung in Größenklassen bekanntgegeben. Danach gelten unter anderem folgende Grenzen:

 

Betriebsart

Betriebsmerkmale

Großbetriebe über €

Mittelbetriebe über €

Kleinbetriebe über €

Handelsbetriebe

Umsatz­erlöse oder
stl. Gewinn

6.900.000

265.000

840.000

53.000

160.000

34.000

Fertigungsbetriebe

Umsatz­erlöse oder
stl. Gewinn

4.000.000

235.000

480.000

53.000

160.000

34.000

freie Berufe

Umsatz­erlöse oder
stl. Gewinn

4.300.000

540.000

790.000

123.000

160.000

34.000

andere Leistungsbetriebe

Umsatz­erlöse oder stl. Gewinn

5.300.000

305.000

710.000

59.000

160.000

34.000

Land- und Forstwirtschaft

Wirtschaftswert der selbstgenutzten Fläche oder
stl. Gewinn

210.000




116.000

100.000




60.000

44.000




34.000

Als bedeutsam gelten darüber hinaus alle Steuerfälle, in denen die Summe der positiven Einkünfte eines Jahres (keine Saldierung mit steuerlichen Verlusten) 500.000 € überschreitet.

 

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