KOMPETENZEN
Steuerberatungsleistungen
Finanzbuchführung
Lohnbuchhaltung
Steuererklärungen
Existenzgründungsberatung
Finanzwirtschaftliche Beratung
Sanierungsberatung
Unternehmensbewertung
SCHWERPUNKTE
Heilberufe im weiten Sinne
sowie sonstige Freiberufler
  MandanteninformationenMandantenschreibenDownloads / FormulareRegistrierung Newsletter

Gesamthandsanteil - Frühere Grundstückseinbringung

Kapitallebensversicherungen - Besteuerung von Alt- und Neupolicen

Schwesterpersonengesellschaften - Übertragung von Wirtschaftsgütern

Bilanzierung - Wertaufholungsgebot bestätigt

Direktversicherung - Pauschalierung der Lohnsteuer

 
Uwe Martens Steuerberater Rostock
 
Informationen für
Heilberufe
  oder
Allgemein
Anrede
Frau
Herr
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Ich möchte aktuelle Steuerinformationen von der Uwe Martens Steuerberatungsgesellschaft mbH erhalten.
 

Mandanteninformationen

Reisekosten - Pauschbeträge für Reisekosten ab 2010 geändert
24.02.2010
 

Bei beruflich oder betrieblich veranlassten Auslandsreisen können die Mehraufwendungen für Verpflegung nur in Höhe bestimmter Pauschbeträge abgezogen werden, die von der Finanzverwaltung je nach Reiseland in unterschiedlicher Höhe festgelegt werden. Übernachtungskosten können in der tatsächlich nachgewiesenen Höhe steuermindernd als Betriebsausgaben (falls der Unternehmer selber ins Ausland reist) oder als Werbungskosten (bei Arbeitnehmern) abgezogen werden. Für Übernachtungskosten gilt, dass die Pauschbeträge nur dann anwendbar sind, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Übernachtungskosten erstattet.

Die Finanzverwaltung hat die Pauschbeträge für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsreisen ab 01.01.2010 neu gefasst. Die Übersicht kann unter www.bundesfinanzministerium.de heruntergeladen werden.

 

<< zurück zur Übersicht aller Mandanteninformationen

Download kompletter Mandantenschreiben

 

Impressum