Der maßgebende Grundlohn ist nach dem Anspruchsprinzip zu ermitteln
Ehrenamtliche Gewerkschaftstätigkeit einer Ruhestandsbeamtin
Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines Firmenwagens
Steuereinbehalt lässt sich mit NV-Bescheinigung vermeiden
Vorabhinweise zur Einführung der elektronischen Rechnung
Fragen und Antworten zum gesetzlichen Mindestlohn
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